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Cookie-Richtlinie
Kurz gesagt: Diese Website verfolgt Sie nicht.
Was wir setzen
Wir verwenden keine Analyse-Cookies, keine Werbe- oder Retargeting-Pixel, keine Social-Media-Tracker und keinen Tag-Manager. Nichts auf dieser Website erstellt ein Profil von Ihnen oder folgt Ihnen auf andere Websites.
Unser Hosting-Anbieter (Vercel) kann unbedingt erforderliche Cookies setzen, um Anfragen weiterzuleiten, Last zu verteilen und vor Missbrauch zu schützen. Diese sind für den Betrieb der Website erforderlich und können nicht abgeschaltet werden. Sie speichern keine Werbekennung.
Lokaler Speicher
Diese Website speichert nichts dauerhaft in Ihrem Browser. Sie nutzt den Sitzungsspeicher — den Ihr Browser beim Schließen des Tabs leert — für zwei Dinge, von denen keines Sie identifiziert:
odak-intro-seen— damit die Eröffnungsanimation einmal pro Besuch abläuft und nicht auf jeder Seite, die Sie öffnen.odak-chat-teased— damit der Assistent Sie einmal zu einem Gespräch einlädt und auf der nächsten Seite nicht erneut fragt.
Beide enthalten das einzelne Zeichen 1. Keines wird an uns oder an sonst jemanden übermittelt, und das Schließen des Tabs entfernt sie.
Warum es kein Cookie-Banner gibt
Einwilligungsbanner sind für Cookies vorgeschrieben, die nicht unbedingt erforderlich sind. Da wir keine setzen, gibt es nichts, worin Sie einwilligen müssten. Sollte sich das je ändern, fügen wir einen Einwilligungsmechanismus hinzu, der die betreffenden Skripte blockiert, bis Sie zustimmen, und aktualisieren zuerst diese Seite.
Cookies steuern
Sie können Cookies jederzeit in den Einstellungen Ihres Browsers blockieren oder löschen. Das Blockieren unbedingt erforderlicher Cookies kann dazu führen, dass Teile der Website nicht mehr funktionieren.
Fragen
Schreiben Sie an info@odakglobalint.com. Siehe auch unsere Datenschutzerklärung.
Diese deutsche Fassung dient lediglich der Information. Rechtlich verbindlich ist allein die englische Fassung; im Falle von Abweichungen geht diese vor.
Dieses Dokument ist ein zur Prüfung erstellter Arbeitsentwurf. Es sollte vor dem Livegang der Website von einem qualifizierten Juristen geprüft werden — und neu geschrieben werden, sobald ein Analyse- oder Marketing-Skript hinzukommt.
